Zum einen fehlt es in der Schweiz an dem VKI vergleichbaren Organisationen, die über die notwendigen finanziellen Mittel, Ressourcen und Know-how zur Führung solcher Sammelverfahren verfügen. Zum anderen erweist sich die professionelle Prozessfinanzierung durch Dritte auf der Basis eines Erfolgshonorars (trotz ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit, vgl. dazu hinten Ziffer 4.1.1) in der Schweiz als wenig entwickelt und kaum verbreitet.75