Praktische Bedeutung kommt der Sammelklage nach österreichischem Recht namentlich zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Reiseveranstaltern67, gegenüber Banken und anderen Finanz- dienstleistern68 sowie im Gesundheitsbereich69 zu.70 Dafür wird das Instrument als «taugliche Krücke» bezeichnet.71 Anzufügen ist, dass in Österreich zur Zeit Bestrebungen zur ergänzenden Einführung von Gruppen- und Musterverfahren laufen.72 Nach verbreitet geäusserter Auffassung ist dieses praxiserprobte Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung für Massenschäden auch in der Schweiz zulässig und möglich.73 Praktische Bedeutung hat es jedoch bisher nicht erlangt.74