Umstritten ist dabei, ob eine solche inkassoweise Geltendmachung einer Vielzahl von Ansprüchen lediglich unter der Voraussetzung der Konnexität zulässig ist, d.h. im Wesentlichen in allen Fällen gleichartige Anspruchsgründe und in denen gleiche tatsächliche oder rechtliche Haupt- oder Vorfragen zu beantworten sind.65 Obwohl nicht zwingend, treten als Kläger hauptsächlich Verbände auf, insbesondere der Verein für Konsumenteninformation (VKI), eine unabhängige, gemeinnützige und vom Staat mitfinanzierte Verbraucherorganisation, teilweise im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK). In den meisten Fällen erfolgt dabei gerade eine Finanzierung des