3.1.3 Sammelklage österreichischer Prägung als besondere praktische Ausprägung der objektiven Klagenhäufung: Modell für die Schweiz? Auf der Basis von mit dem schweizerischen Recht vergleichbaren rechtlichen Grundlagen hat sich in Österreich seit 2001 in der Praxis eine Form der kollektiven Rechtsdurchsetzung herausgebildet, die häufig als sogenannte Sammelklage nach österreichischem Recht bzw. österreichischer Prägung bezeichnet wird. Die Bezeichnung ist doppelt irreführend, weil es sich dabei gerade nicht um eine Sammelklage handelt und das Instrument nicht primär auf Besonderheiten des österreichischen Rechts basiert.64