Die Mieterinnen und Mieter könnten ihre Ansprüche an einen Mieterverband, die wegen Lohndiskriminierung klagenden Arbeitnehmerinnen beispielsweise an einen Berufsverband abtreten, welche diese gemeinsam geltend machen, was die Prozessführung vereinfacht und mit Kosteneinsparungen verbunden sein kann. Denkbar ist auch die Abtretung an eine selbst zu diesem Zweck gegründete Interessengemeinschaft.