3 Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz und im Ausland 3.1 Subjektive und objektive Klagenhäufung 3.1.1 Subjektive und objektive Klagenhäufung (Art. 71 und Art. 90 ZPO) Bei der subjektiven Klagenhäufung (auch einfache Streitgenossenschaft genannt) werden mehrere, rechtlich an sich voneinander unabhängige, aber sachlich oder rechtlich zusammenhängende Klagen von mehreren Klägern oder Beklagten in einem Prozess zusammengefasst.43 Die einfache Streitgenossenschaft ist freiwillig – jedenfalls aus Sicht der klagenden Partei/-en – und erfolgt aus