In qualitativer Hinsicht dient der kollektive Rechtsschutz der effektiven Durchsetzung des objektiven Rechts, indem er die Durchsetzung bestimmter individueller Einzelansprüche – teilweise aber auch von Kollektivansprüchen – erst ermöglicht, indem dafür effektive, kosteneffiziente und damit auch unter ökonomischen Gesichtspunkten attraktive Justizverfahren zur Verfügung gestellt werden. Insofern stellt der kollektive Rechtsschutz gerade die notwendige Ergänzung des Individualrechtsschutzes zur tatsächlichen Einlösung des Justizgewährungsanspruchs (vgl. dazu vorne Ziffer 2.1) dar und dient somit auch der Verwirklichung des Rechtsstaates.