Dabei spricht man von «rationalem Desinteresse» oder sogenannter «rationaler Apathie», indem der Geschädigte gerade aus ökonomischen Überlegungen von der Rechtsdurchsetzung absieht und seine Ansprüche nicht verwirklicht werden.39 2. Auf der anderen Seite muss ein Schadensverursacher in einem solchen Fall nicht mit einer Inanspruchnahme durch die Geschädigten rechnen. Diese Überlegung wird er insbesondere bei seinen zukünftigen Verhaltensweisen berücksichtigen, was sowohl unter gesamtökonomischen als auch unter regulatorischen Gesichtspunkten unerwünscht erscheint.