Auch geringe Schädigungen von Investorinnen und Investoren am Kapital- und Finanzmarkt werden teilweise als Streuschäden qualifiziert.37 Gleiches wird teilweise bei Datenschutzverletzungen im Internet gesagt.38 Für die Rechtsdurchsetzung von Streuschäden stellen sich damit im Vergleich zu den Massenschäden folgende zwei Komplikationen: 1. Weil der finanzielle Schaden der oder des einzelnen Geschädigten nur sehr gering, teilweise geradezu marginal ist, sieht diese(r) in der Regel von der Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung ab, weil sich der (finanzielle) Aufwand im Verhältnis zum mutmasslichen maximalen Prozessgewinn nicht lohnt.