erleiden.34 Teilweise werden Streuschäden unter Berücksichtigung der Höhe des finanziellen Schadens des Einzelnen und der Interessenlage weiter in sogenannte Bagatell- oder Kleinstschäden einerseits und (etwas grössere, aber immer noch geringe) Kleinschäden andererseits unterteilt.35 Als Beispiele für Streuschäden gelten vorab Schädigungen zufolge kartellrechtswidriger oder unlauterer Geschäftspraktiken von Unternehmungen gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten.36 Im Kartellrecht geht es dabei vor allem um die bei einer Vielzahl von Konsumentinnen und Konsumenten durch kartellistisches oder anderes wettbewerbsbeschränkendes Verhalten entstandene Schädigun-