Mit den Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes kann die Verwirklichung der präventiven, verhaltenssteuernden und regulierenden Funktion des objektiven Rechts erreicht werden.31 Diese Funktion der Verhaltenssteuerung steht insbesondere bei der Durchsetzung von sogenannten Streuschäden im Vordergrund, die erst durch den Einsatz von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes ökonomisch sinnvoll wird.32 Der Zweck der Kompensation und Prävention bildet auch Hauptzweck der Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in Bezug auf sogenannte Gemeinschaftsgüterschäden, d.h. Nachteile an Rechtsgü-