schiedener Hinsicht vor besondere Herausforderungen stellen kann, selbst wenn es sich bei den potenziell Beklagten zumeist um grössere Organisationen bzw. Firmen handelt. 3. Zumindest potenziell kommt es zu einer massenhaften Inanspruchnahme des oder der zuständigen Gericht(e) mit Verfahren, die in grossen Teilen ähnliche Fragen und Problemstellungen aufwerfen, aber aufgrund der Vielzahl der Fälle dennoch die Funktionsfähigkeit des Justizsystems gefährden können.