Unterschiede bestehen möglicherweise hinsichtlich der konkreten Höhe des Schadens, des konkreten Schadensfalles sowie der individuellen Ausgangslage hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Möglichkeiten (Vertrautheit in Rechtsfragen, mögliche Rechtsschutzversicherung, finanzielle Lage etc.). 2. Demgegenüber sehen sich ein oder mehrere mutmasslich als Schädiger haftbare, potenzielle Beklagte mit einer Vielzahl von gleichen oder ähnlichen Ansprüchen und damit (zumindest potenziell) einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert, was sie/ihn in ver-