Zusammenhang mit den Insolvenzen der beiden Finanzinstitute Lehman Brothers Holding Inc. bzw. der ganzen Lehman-Gruppe und der Kaupthing-Gruppe erlitten.30 Als Massenschadensfälle im Kartellrecht sind diejenigen Konstellationen zu betrachten, in denen es um eine Schädigung einer Vielzahl von Konkurrenten, Abnehmern oder Zulieferern durch unzulässige Wettbewerbsabreden geht. Auch im Lauterkeitsrecht sind Fälle von Massenschäden denkbar, beispielsweise durch die Verwendung missbräuchlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber einer Vielzahl von Konsumentinnen und Konsumenten.