Massenschäden Von Massenschäden spricht man dann, wenn eine Vielzahl von Personen durch ein Schadensereignis (oder eine Anzahl gleicher Schadensquellen), durch ein widerrechtliches Verhalten oder allgemeiner durch eine Ursache in gleicher oder gleichartiger Weise in ihren Rechten bzw. Rechtsgütern betroffen und geschädigt wird, wobei die oder der einzelne Geschädigte erheblich betroffen ist und ihr oder ihm ein erheblicher und damit mehr als nur ein wertmässig kleiner, vernachlässigbarer Sach- oder Vermögensschaden entsteht.24 Zu unterstreichen ist, dass die verwendete Terminologie keineswegs einheitlich ist.