ger Verhaltensweisen sowie die effektive Durchsetzung des objektiven Rechts nennen. Je nach der objektiven und subjektiven Bedeutung des Anspruchs für den Berechtigten, um dessen Rechtsdurchsetzung es geht, steht dabei einer oder auch mehrere dieser Zwecke im Vordergrund. Oft dürften sich die den verschiedenen Zwecken zugrundeliegenden Konstellationen, insbesondere Massen- und Streuschäden (dazu sogleich), überlagern.20