Das Privatrecht verleiht den Einzelnen subjektive Rechte, zu deren Verwirklichung der Zivilprozess dient. Damit soll im Einzelfall materielle Gerechtigkeit erreicht werden. Gleichzeitig bezweckt der Zivilprozess die Durchsetzung der Rechtsordnung als objektives Recht, also auch die Erhaltung bzw. Herbeiführung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit.18 Der Staat ist als Träger der Rechts- und Justizhoheit zur Gewährung und Garantie eines umfassenden Rechtsschutzes verpflichtet, was selbstverständlich auch im Privatrecht gilt.