Der vorliegende Bericht verfolgt somit zwei Zielsetzungen: Erstens soll eine Bestandesaufnahme des kollektiven Rechtsschutzes im geltenden schweizerischen Recht vorgenommen werden, die bestehende Defizite aufzeigt. Gleichzeitig soll dabei auf vergleichbare oder unterschiedliche Instrumente in ausländischen Rechtsordnungen und ihre Ausgestaltung vergleichend eingegangen werden. Naturgemäss kann dabei keine umfassende und abschliessend rechtsvergleichende Darstellung geliefert werden. Gestützt darauf sollen zweitens für die verschiedenen Instrumente eine Bewertung vorgenommen und daraus Folgerungen im Hinblick auf mögliche Massnahmen gezogen werden.