Im Zentrum steht dabei die Durchsetzung von Ansprüchen des Privatrechts bzw. von Ansprüchen zwischen Privaten, die sich auf Privatrecht stützen. Demgegenüber ist die kollektive Geltendmachung von öf- fentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere auch gegenüber Nichtprivaten, d.h. hoheitlich auftretenden Rechtssubjekten, nicht Gegenstand des Berichts. Ebenfalls nicht eingegangen wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung auf neben der justizförmigen Rechtsdurchsetzung durch staatliche Gerichte bestehende Instrumente der Mediation und der alternativen Streiterledigung (engl. Alternative Dispute Resolution [ADR]) sowie auf die Schiedsgerichtsbarkeit.