Zugangs sämtliche Fälle gleicher oder gleichartiger Ansprüche und gleichgerichteter Interessen erfassen, die einer kollektiven Interessenwahrung zugänglich erscheinen,3 namentlich im Finanz- und Kapitalmarktrecht, im Konsumentenschutz, im Kartellrecht, im Persönlichkeitsschutz und im Gleichstellungsrecht4 sowie im Datenschutzrecht.5 Weitergehend verlangt die vom Parlament noch nicht behandelte Motion 11.3977 Birrer-Heimo «Erleichterung der kollektiven Rechtsdurchsetzung in kollektiven Verfahren» unmittelbar die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, die es einer grossen Anzahl gleichartig Geschädigter erleichtert, ihre Ansprüche gemeinsam vor Gericht geltend zu machen.