Demgegenüber sind prozessuale Instrumente zur kollektiven Geltendmachung reparatorischer Ansprüche dem geltenden schweizerischen Recht grundsätzlich unbekannt.1 Verschiedene Ereignisse und Entwicklungen der letzten Jahre machen heute eine Überprüfung der aktuellen Rechtslage notwendig. Der Bundesrat erachtete daher die Frage als prüfenswert, ob für den Bereich der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit im Unterschied zum geltenden Recht nicht doch prozessuale Instrumente der kollektiven Interessenwahrung vorgesehen werden sollten.2 Diese Prüfung darf jedoch nicht auf den Bereich der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit isoliert bleiben.