Daneben könnte die Einführung allgemeiner Instrumente der echten kollektiven Rechtsdurchsetzung geprüft werden. Als mögliche Instrumente erscheinen heute die Schaffung eines besonderen Musteroder Testverfahrens, einer sogenannten opt in-Gruppenklage oder eines Gruppenvergleichsverfahrens (allenfalls auch in Kombination), gerade auch angesichts der praktischen Erfahrungen im Ausland, besonders prüfenswert. Jedenfalls wären solche Instrumente an die schweizerischen Verhältnisse anzupassen. Dabei müsste der Gewährleistung der Finanzierbarkeit solcher Verfahren sowie der Verhinderung des Missbrauchs eine herausragende Bedeutung zukommen.