Mögliche Massnahmen Als mögliche Massnahmen kommen im Rahmen der bestehenden Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes die Verbesserung der Regelungen über die Prozesskosten und allenfalls auch der Möglichkeiten der Prozessfinanzierung zur Durchsetzung von Massenschäden einerseits sowie die Erweiterung des sachlichen und inhaltlichen Anwendungsbereichs der Verbandsklage andererseits in Betracht. Weitere Massnahmen sind auch im Bereich der aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage möglich. Daneben könnte die Einführung allgemeiner Instrumente der echten kollektiven Rechtsdurchsetzung geprüft werden.