In Bezug auf die aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage können die im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Abzockerei-Initiative bereits beschlossenen Änderungen nach der Annahme der Initiative in die entsprechenden Ausführungserlasse überführt werden, um das Prozesskostenrisiko für klagende Aktionäre zu senken. Eine weitere Verbesserung der finanziellen Anreize für klagende Akti- VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2013, Ausgabe vom 20. Dezember 2013 61 Bericht Bundesrat