sowie das System eines besonderen Gruppenvergleichsverfahrens in den Niederlanden. Über die Gewährleisung der effektiven Rechtsdurchsetzung hinaus geht es auch darum, die Funktionsfähigkeit des Justizsystems im Falle eines Massenschadensfalls sicherzustellen und die Attraktivität der Schweiz als Justizstandort im internationalen Kontext zu fördern. In Bezug auf die aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage können die im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Abzockerei-Initiative bereits beschlossenen Änderungen nach der Annahme der Initiative in die entsprechenden Ausführungserlasse überführt werden, um das Prozesskostenrisiko für klagende Aktionäre zu senken.