Aus dem Vergleich mit dem Ausland wird deutlich, dass dort insbesondere in den letzten Jahrzehnten zunehmend weitergehende Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt wurden, um solche Rechtsschutzdefizite abzubauen und dass sich diese Instrumente bewährt haben. Im Hinblick auf die mögliche Einführung neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz sollten diese Erfahrungen berücksichtigt werden, namentlich das in der österreichischen Praxis entwickelte Modell einer besonderen Form der gebündelten Geltendmachung von Ansprüchen durch bestimmte Organisationen, das deutsche Modell eines speziellen Musterverfahrensgesetzes