Gleichzeitig erweist sich die Verbandsklage in ihrer heutigen Form angesichts des beschränkten sachlichen und funktionalen Anwendungsbereichs für die Durchsetzung von Massenund Streuschäden als ungenügend, was sich gerade im Bereich des Konsumentenrechts oder auch des Gleichstellungsrechts zeigt. Aus dem Vergleich mit dem Ausland wird deutlich, dass dort insbesondere in den letzten Jahrzehnten zunehmend weitergehende Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt wurden, um solche Rechtsschutzdefizite abzubauen und dass sich diese Instrumente bewährt haben.