Daraus ergibt sich eine Lücke im geltenden Rechtsschutzsystem, womit auch der Zugang zur Gerichtsbarkeit faktisch nicht immer gewährleistet ist. So stellen insbesondere die geltenden Regelungen der Prozesskosten und die ungenügend genutzte Möglichkeit der Prozessfinanzierung Hindernisse bei der Durchsetzung von Massenschäden dar, beispielsweise im Bereich der sogenannten Anlegerschäden, aber auch im Konsumentenrecht.