Die Formen der kollektiven Rechtsdurchsetzung stehen durchaus im Gegensatz zum Individualprozess als traditionellem Modell der Rechtsverfolgung. Zu unterscheiden ist zwischen Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes in den Formen des Individualprozesses und echten Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes. Letztere sind dem geltenden schweizerischen Recht nur vereinzelt bekannt, beispielsweise im Gesellschaftsrecht.