Erscheinungsformen Eine kollektive Rechtsdurchsetzung kommt primär bei sogenannten Massen- und Streuschäden in Betracht. Bei einem Massenschaden wird eine Vielzahl von Personen in gleicher oder gleichartiger Weise betroffen und jede einzelne in einer für sie erheblichen Weise geschädigt. Streuschäden sind demgegenüber Schäden, bei welchen eine Vielzahl von Personen lediglich einen wertmässig kleinen Schaden erleidet.