Regeste: Die bestehenden Instrumente des geltenden Rechts zur kollektiven Rechtsdurchsetzung (namentlich Klagenhäufung, Verbandsklage sowie Muster- oder Testverfahren) sind zur effizienten und effektiven Durchsetzung von Massen- und Streuschäden im Privatrecht praktisch ungenügend bzw. teilweise untauglich. Daraus ergibt sich eine Lücke im geltenden Rechtsschutzsystem. Als mögliche Massnahmen kommen Verbesserungen der bestehenden Instrumente (insb. Prozesskostenregelung und Prozessfinanzierung, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verbandsklage) und die Einführung allgemeiner Instrumente der echten kollektiven Rechtsdurchsetzung in Betracht.