{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2013-07-03", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_150000284_2013-07-03.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000284.pdf?ID=150000284", "Checksum": "65597310e8e6f577b13a905dcae9a24d"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000284"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 03.07.2013 150000284"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 03.07.2013 150000284"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 03.07.2013 150000284"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Conseil fédéral & Commission de recours interne des EPF (CRIEPF)"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:17:37", "Checksum": "6bed28cae008aafa659d2bbe89479b1c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 03.07.2013 150000284\n\n1.2 Gegenstand und Ziel\nDer vorliegende Bericht setzt sich mit den verschiedenen Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes im in- und ausländischen Recht auseinander. Gegenstand des Rechtsschutzes bilden die mate-\nriell-rechtlichen Ansprüche, wie sie das geltende Recht eröffnet. Diese Ansprüche und ihre Rechtsgrundlagen sind inhaltlich nicht Gegenstand dieses Berichts. Vorliegend geht es um die Frage der\nWahrung dieser Rechtsansprüche und die Möglichkeiten ihrer kollektiven Geltendmachung. Im Zentrum steht dabei die Durchsetzung von Ansprüchen des Privatrechts bzw. von Ansprüchen zwischen\nPrivaten, die sich auf Privatrecht stützen. Demgegenüber ist die kollektive Geltendmachung von öf-\nfentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere auch gegenüber Nichtprivaten, d.h. hoheitlich auftretenden Rechtssubjekten, nicht Gegenstand des Berichts. Ebenfalls nicht eingegangen wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung auf neben der justizförmigen Rechtsdurchsetzung durch staatliche Gerichte bestehende Instrumente der Mediation und der alternativen Streiterledigung (engl. Alternative Dispute Resolution [ADR]) sowie auf die Schiedsgerichtsbarkeit.\n\n1 Siehe zu den Begrifflichkeiten ausführlich nachfolgend unter Ziffer 2.\n2 Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Oktober 2010 zum Bericht vom 30. Mai 2010 der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates, «Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von\nUBS-Kundendaten an die USA», BBl 2011, 3459, hier 3503.\n3 Votum Bundesrätin Sommaruga vom 6. Dezember 2010, Beantwortung der Frage 10.5511 Bischof «Sammelklagen auch\nin der Schweiz?», AB NR 2010, 1826.\n4 Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 2011 zur Motion 11.3977 Birrer-Heimo. Erleichterung der Rechtsdurchsetzung in kollektiven Verfahren.\n5 Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 2013 zur Motion 13.3052 Schwaab. Recht zur Sammelklage bei Datenschutzverletzungen, insbesondere im Internet.\n6 Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 2011 zur Motion 11.3977 Birrer-Heimo. Erleichterung der Rechtsdurchsetzung in kollektiven Verfahren; Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 2013 zur Motion 13.3052 Schwaab.\nRecht zur Sammelklage bei Datenschutzverletzungen, insbesondere im Internet.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2013, Ausgabe vom 20. Dezember 2013 65\nBericht Bundesrat\n\nDer vorliegende Bericht verfolgt somit zwei Zielsetzungen: Erstens soll eine Bestandesaufnahme des\nkollektiven Rechtsschutzes im geltenden schweizerischen Recht vorgenommen werden, die bestehende Defizite aufzeigt. Gleichzeitig soll dabei auf vergleichbare oder unterschiedliche Instrumente in\nausländischen Rechtsordnungen und ihre Ausgestaltung vergleichend eingegangen werden. Naturgemäss kann dabei keine umfassende und abschliessend rechtsvergleichende Darstellung geliefert\nwerden. Gestützt darauf sollen zweitens für die verschiedenen Instrumente eine Bewertung vorgenommen und daraus Folgerungen im Hinblick auf mögliche Massnahmen gezogen werden.\n\n1.3 Inhalt\nIn einem ersten Teil des Berichts werden der Begriff des kollektiven Rechtsschutzes und dessen\nFunktionen sowie die beiden zentralen Begriffe der sogenannten Massen- und Streuschäden erläutert\n(Ziffer 2). Anschliessend liefert der Bericht eine Darstellung und Bewertung der existierenden Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im geltenden schweizerischen Recht sowie in ausländischen\nRechtsordnungen (Ziffer 3). In einem nächsten Schritt wird auf besondere Probleme beim kollektiven\nRechtsschutz eingegangen; in diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage einzugehen (Ziffer 4). Abschliessend werden daraus Folgerungen zum geltenden Recht und zu den Handlungsmöglichkeiten gezogen (Ziffer 5).\n\n"}