Das Studiensekretariat MTEC hat A__________ erstmals am 25. November 2011 per eMail auf den drohenden Studienabschluss hingewiesen (Urk. 11/4), woraufhin sich A__________ per eMail am 28. November 2011 erkundigte, wie er eine Studienzeitverlängerung erlangen könne. B__________ vom Departement MTEC verwies ihn daraufhin mit eMail vom selben Tag (Urk. 11/5) an die Leiterin der Studienadministration, wo er so schnell als möglich ein begründetes Gesuch einreichen könne. A__________ hat trotz Zusage, möglichst schnell ein entsprechendes Gesuch einzureichen, bis nach Erlass der angefochtenen Verfügung nichts unternommen.