scher Art, welche A__________ gegenüber einem gesunden Kommilitonen im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes offensichtlich benachteiligt haben. Die Verlängerung konnte überdies nur unter der Auflage erteilt werden, dass ein ärztliches Attest über die Prüfungserstehungsfähigkeit bei einem Prüfungsantritt vorgelegt wird. A__________ begründet seinen Antrag auf Verlängerung mit der Dauer der absolvierten Praktika. Aus dem elektronischen Leistungsausweis vom 20. Februar 2012 wird ersichtlich, dass er den grössten Teil der abgelegten Prüfungen vor Antritt der Praktika am 8. September 2009 in drei Semestern während der Studienjahre 2008 und 2009 abgelegt hat.