Der Studienausschluss wegen Fristüberschreitung sei auf eigenes Verschulden von A__________ zurückzuführen, was er selbst bestätige. Die maximale Studienzeit sei A__________ bekannt und im Studienportal my studies jederzeit ersichtlich gewesen. Vom Studiensekretariat sei er mehrfach auf den drohenden Ausschluss hingewiesen worden. Es bestehe kein rechtlicher Anspruch auf Fristverlängerung durch das längere Praktikum. A__________ hätte ein begründetes Fristverlängerungsgesuch stellen können, wie ihm dies das Studiensekretariat am 28. November 2011 geraten habe.