VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2013, Ausgabe vom 20. Dezember 2013 31 Urteil ETH-Beschwerdekommission K. Die Instruktionsrichterin teilte den Parteien mit Schreiben vom 16. August 2012 mit, die Beschwerdeangelegenheit werde für die Sitzung vom 28. August 2012 traktandiert. Das Studierendendossier werde A__________ auf dessen Wunsch hin in Kopie zur Kenntnis zugestellt (Urk. 17). Auf den Inhalt der Eingaben der Parteien wird, soweit entscheidwesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.