A. A__________ hat das Bachelor-Studium in Maschinenbau an der ETH Zürich im Sommer 2008 erfolgreich abgeschlossen. Er trat in der Folge in den Master-Studiengang in Management, Technologie und Ökonomie (MTEC) an der ETH Zürich ein. Die ETH Zürich hat A__________ mit Verfügung vom 20. Februar 2012 gemäss Art. 44 des Studienreglements MTEC vom 5. Juli 2006 vom Studium ausgeschlossen, weil er in der maximalen Studienzeit die erforderlichen Kreditpunkte nicht mehr erreichen konnte (Urk. 1/3). B. Dagegen reichte A__