Beiträge nicht ausweist. Um dies zu verhindern, wäre es angezeigt, die ExpaV dahingehend zu ändern, dass die von den Arbeitgebern getragenen besonderen Beiträge dem Einkommen der Expatriates hinzugerechnet würden (die diese dann abziehen würden). VPB/JAAC/GAAC 2011, édition du 6 décembre 2011 38 Avis de droit DFJP/Office fédéral de la justice Regesto: