• Integrationskurse mit Teilnahmeverpflichtung • Aufenthaltsrechtliche Sanktionen bei Verletzung einer Teilnahmepflicht (z.B. Kürzung von ALV- Leistungen bei Integrationsmassnahmen als Verpflichtungen bei Arbeitslosigkeit) • Anreize für die Teilnahme an freiwilligen Integrationsmassnahmen, wie Z.B • Frühere Erteilung einer Niederlassungsbewilligung • Frühere Ermöglichung der Einbürgerung“.