Es könnte sein, dass die SUVA bei ihrer beratenden Präventionstätigkeit vor allem ihre eigenen Sicherheitsprodukte propagiert, was ihre Unabhängigkeit bei nachfolgenden Betriebskontrollen beeinträchtigt. Zugleich könnte diese Bevorzugung eigener Sicherheitsprodukte gegenüber den Sicherheitsprodukten anderer Anbieter den Wettbewerb verzerren (vgl. zur ganzen Thematik die diesbezügliche RFA vom 16.1.08, Ziff. 1).