Dazu kommt, dass es kleinere Versicherungen vorziehen, die Schadenabwicklung nicht einem grösseren Privatversicherer anzuvertrauen, weil sie damit einem direkten Konkurrenten Kundendaten zur Verfügung stellen müssten. Die Schadenabwicklung für Dritte durch die SUVA verbessert damit die Rahmenbedingungen für die kleineren Privatversicherer. Alles in allem erachten wir daher das öffentliche Interesse an der Schadenabwicklung der SUVA für Dritte als gegeben. 3.5 Entwicklung von Sicherheitsprodukten und deren Verkauf (Art. 67a Abs. 1 Bst. c) Nach Art. 85 und 88 UVG spielt die SUVA in der Unfallprävention eine massgebende Rolle.