Bei der Schadenabwicklung für Dritte geht es darum, dass die SUVA für andere Versicherer die operative Durchführung eines Versicherungsfalls übernimmt. Dabei bleibt das versicherungstechnische Risiko in jedem Fall beim auftraggebenden Versicherer. Es handelt sich dabei also zweifellos um eine Konnextätigkeit zum Versicherungsgeschäft der SUVA. Die Schadenabwicklung für Dritte liegt insofern im öffentlichen Interesse, als sie dazu beiträgt, die gesamten Unfallkosten zu reduzieren (vgl. die diesbezügliche RFA vom 17.1.08, Ziff. 2).