Sie dient der Vernetzung von Versicherung und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Bisher wurde die Führung von Rehabilitationskliniken durch die SUVA aus dem Naturalleistungsprinzip abgeleitet (vgl. dazu Maurer, a.a.O. S. 274 f.). Wie in der RFA (Ziff. 2) ebenfalls dargestellt wird, tragen die Rehabilitationskliniken dazu bei, die Rentenzahlungen und Kosten von Unfällen zu reduzieren. Dies gelte auch für Privatversi- VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 4. März 2009 9 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz