Man kann die vorliegende Problematik deshalb wie folgt auf den Punkt bringen: Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen ist sicher ein haltbares öffentliches Interesse für jede Regulierung. Der heutige Zustand (Ausschluss der SUVA von den Zusatzversicherungen) schafft günstige Rahmenbedingungen für die Versicherer nach Art. 68 UVG, nicht aber für die wirtschaftliche Tätigkeit der SUVA-Versicherten. Umgekehrt würde die Zulassung der SUVA zu den Zusatzversicherungen günstige Rahmenbedingungen für die SUVA-Versicherten, namentlich viele KMU, schaffen, hingegen nicht für die Versicherer nach Art.