aber als relativ geringfügig eingeschätzt. Abgesehen davon stellt der Umstand, dass ein Versicherungsmonopol zu tieferen Prämien führt, nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sogar ein genügendes öffentliches Interesse dar, um dieses Monopol zu rechtfertigen (vgl. BGE 124 I 25 ff.). VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 4. März 2009 8 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz