Doch es ist in Rechnung zu stellen, dass der heutige Zustand (Verbot der Zusatzversicherungen der SUVA) mittelbar die SUVA-Versicherten in ihrer Wirtschaftsfreiheit beschränkt. Sie können – obwohl es ihnen ein wirtschaftliches Bedürfnis ist – die SUVA nicht als Erbringer dieser Zusatzdienstleistungen wählen, und dies nur deshalb, weil der Gesetzgeber sie in einem ersten Schritt ins SUVA-Teilmonopol zwingt. Würde das Teilmonopol aufgehoben, so hätten auch die heute noch Monopol-Versicherten alle Wahlmöglichkeiten bezüglich der Zusatzversicherung.