Das hinter diesem Begehren stehende Interesse liegt auf der Hand: Mit der Marktzulassung der SUVA würde es den obligatorisch bei der SUVA Versicherten ermöglicht, alle Unfallversicherungsleistungen aus einer Hand zu beziehen, was ihnen beträchtliche administrative Vereinfachungen bringen würde. Solche Vereinfachungen sind gerade für die KMU bedeutsam. Zwar kann man dieses Interesse nicht unbesehen als «öffentliches» Interesse qualifizieren. Doch es ist in Rechnung zu stellen, dass der heutige Zustand (Verbot der Zusatzversicherungen der SUVA) mittelbar die SUVA-Versicherten in ihrer Wirtschaftsfreiheit beschränkt.