Insbesondere lässt sich nicht sagen, es gäbe in dieser Hinsicht ein Marktversagen, denn die Versicherer nach Art. 68 UVG (Privatassekuranz, Krankenkassen und öffentliche Unfallversicherungskassen) bieten die Zusatzversicherungen ja an. Anderseits haben die SU- VA-versicherten Branchen im Rahmen der Vernehmlassung verlangt, dass die SUVA zum Markt der Zusatzversicherungen zugelassen wird (vgl. die [undatierte] Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage II, S. 56 ff.). Das hinter diesem Begehren stehende Interesse liegt auf der Hand: