So wurde etwa geltend gemacht, es könne nicht Aufgabe der Staatsanstalt sein, in dem ihr gesetzlich zugewiesenen Bereich auch privatwirtschaftlich tätig zu sein und dank der vom Staat gewährten Vorteile Privatassekuranz und Krankenkassen daraus zu verdrängen (so der Kommissionsberichterstatter im Nationalrat, AB-N 1979 269). Auf der andern Seite wurde geltend gemacht, die Zulassung der SUVA auf den Markt der Zusatzversicherungen würde den Wettbewerb erhöhen und läge im Interesse der SUVA-Versicherten, weil diese dann alle Versicherungsleistungen von demselben