In einzelnen Voten wurden jedoch Argumente präsentiert, die einen Bezug zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen enthielten. So wurde etwa geltend gemacht, es könne nicht Aufgabe der Staatsanstalt sein, in dem ihr gesetzlich zugewiesenen Bereich auch privatwirtschaftlich tätig zu sein und dank der vom Staat gewährten Vorteile Privatassekuranz und Krankenkassen daraus zu verdrängen (so der Kommissionsberichterstatter im Nationalrat, AB-N 1979 269).